Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer beraten ihre Mandanten in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Dabei werden sie von Steuerfachangestellten unterstützt. Steuerfachangestellte bearbeiten Steuererklärungen und prüfen eingegangene Steuerbescheide auf eventuelle Unstimmigkeiten, um gegebenenfalls innerhalb der zulässigen Fristen Einspruch zu erheben. Sie erledigen Lohn- und Gehaltsabrechnungen und oftmals die gesamte Buchführung für die betreuten Unternehmen bis zur Vorbereitung des Jahresabschlusses - der abschließenden Ertragsrechnung eines Unternehmens. Zur Erledigung dieser Aufgaben sprechen und korrespondieren sie mit Mandanten, Mitarbeitern der Finanzbehörde und anderer Institutionen, nutzen die Vorteile der elektronischen Datenverarbeitung und beachten die Änderungen im gesamten Steuer- und Wirtschaftsrecht.
Berufliche Fähigkeiten: Folgende berufliche Anforderungen sind gefragt:
Verständnis für Daten und Zahlen insbes. im Rechnungswesen
Interesse für wirtschaftliche Vorgänge unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften
Anpassungsbereitschaft an gesetzliche Änderungen im Steuerrecht
Gewandtes Auftreten im Umgang mit Mandanten
Gute Allgemeinbildung
Positive Einstellung im Umgang mit EDV
Gute Deutschkenntnisse
Ausbildungsdauer: Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Bei entsprechender Vorbildung kann eine kürzere Ausbildungszeit schon vorab bei Vertragsschluss oder nachträglich während der Ausbildung eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung aufgrund guter Leistungen über die zuständige Stelle vereinbart werden.
Zuständige Stelle: Lt. dem Berufsbildungsgesetz ist die zuständige Stelle die Steuerberaterkammer München. Weiterführende Informationen befinden sich auf den Ausbildungsseiten der Steuerberaterkammer München.
Im Schuljahr 2019/2020 erhielten die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen gleich am 1. Schultag wichtige Informationen zum Thema Datenschutz bzw. Umgang mit persönlichen Daten. Weiterlesen ...