Jugendsozialarbeit ist eine Leistung der Jugendhilfe in der Institution Schule, die auf der Grundlage des §13 (1) SGB VIII erfolgt. Es ist ein freiwilliges, kostenloses Angebot und unterliegt der Schweigepflicht, d. h. alle Belange werden vertraulich behandelt.
JaS für wen?
Die Jugendsozialarbeit an Schulen - JaS - richtet sich an Schüler*innen in schulischen, beruflichen, sozialen und persönlichen Konfliktsituationen, deren Eltern, Erziehungsberechtigten sowie an alle Lehrerinnen und Lehrer.
Einige meiner Arbeitsschwerpunkte sind z.B.:
Beratungsgespräche und Hilfestellung bei akuten Krisen und Problemlagen (z.B. innerfamiliär, im sozialen Umfeld, schulisch oder persönlich)
Klärung und Unterstützung bei Konflikten zwischen einzelnen Schülern (oder auch zwischen Schüler – Lehrer)
Stabilisierung bestehender Ausbildungsverhältnisse, sowie Verhinderung von Abbrüchen