Die Vermittlung der notwendigen beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen erfolgt im Rahmen der dualen Berufsausbildung durch die Ausbildungsbetriebe und die Berufsschulen. Die Berufsabschlussprüfung wird durch die Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder eine sonstige zuständige Stelle durchgeführt.. Mit bestandener Abschlussprüfung wird ein bundesweit anerkannter Berufsabschluss wie beispielsweise der Gesellenbrief verliehen. Berufsausbildungen mit einer Ausbildungsdauer von 3 oder 3,5 Jahren finden sich auf Stufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR), 2-Jährige Berufsausbildungen auf Stufe 3.
Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR)
Zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses der Berufsschule müssen verschiedene Teilleistungen nachgewiesen werden. Eine Zuerkennung erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Teilleistungen nachgewiesen werden:
1) Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Mindestnotendurchschnitt von 3,0 (gilt seit dem Schuljahr 2010/2011; Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsschule vor dem 01.08.2010 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit einem Mindestnotendurchschnitt im Abschlusszeugnis der Berufsschule von 2,50 verliehen werden.) und
2) abgeschlossene Berufsausbildung und
3) Nachweis ausreichender (= Note 4) Englischkenntnisse auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts (gilt seit dem Schuljahr 2010/2011; Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsschule vor dem 01.08.2010 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit dem Nachweis befriedigender Englischkenntnisse (= Note 3) auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts verliehen werden).
Die Zeugnisausstellung erfolgt durch die besuchte Berufsschule.
Der Nachweis der Englischkenntnisse kann erbracht werden durch die Englischnote…
im Abschlusszeugnis einer Haupt-/Mittelschule (erfolgreicher oder qualifizierender Hauptschulabschluss) oder
im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 oder 10 eines Gymnasiums (Englisch als erste Fremdsprache), einer Realschule, einer Wirtschaftsschule oder einer Schule besonderer Art oder
im Zeugnis über den Nachweis erforderlicher Englischkenntnisse für den mittleren Schulabschluss der Berufsschule und Berufsfachschule und für den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss oder
im Abschlusszeugnis der Berufsschule.
Die erforderlichen Englischkenntnisse werden ferner nachgewiesen durch ein vom Staatsministerium allgemein oder im Einzelfall anerkanntes Englisch-Zertifikat.
(vgl. § 18, BSO, Stand 30.08.2008)
Wichtig:
a) Notenverbesserung:
Sollten Sie vor Beginn Ihrer Berufsausbildung bereits einen mittleren Schulabschluss erworben haben, so können Sie sich auf Antrag im Abschlusszeugnis der Berufsschule den mittleren Bildungsabschluss erneut bestätigen lassen, wenn sich dadurch beispielsweise Ihre Durchschnittsnote verbessert.
Bitte beachten Sie, dass für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses an der Berufsschule der Besuch des Religions- oder Ethikunterrichts erforderlich ist. Dies gilt auch dann, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen für eine Befreiung von diesen Unterrichtsfächern erfüllen!
Schülerinnen und Schüler, die bisher noch nicht den erfolgreichen Mittelschulabschluss erworben haben, erhalten nach erfolgreich abgeschlossener Vollzeitbeschulung im Jahreszeugnis der Berufsschule folgenden Vermerk: „Die mit diesem Zeugnis nachgewiesene Schulbildung schließt die Berechtigungen des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule mit ein.“ (vgl. §13 BSO, Stand 30.08.2008)
Neben den oben genannten offiziellen Schulabschlüssen, die Sie an einer Berufsschule erwerben können und Ihrem Gesellenbrief, den Sie nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss von der zuständigen Stelle erhalten, gibt es mittlerweile eine steigende Anzahl an Zusatzqualifikationen, die Sie mit einer klassischen Berufsausbildung verknüpfen können. Diese Zusatzqualifikationen steigern Ihre berufliche Flexibilität, sie werden aber auch zum Teil im Rahmen von späteren Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. Englischzertifikat auf Niveaustufe B2) anerkannt und sparen Ihnen somit Zeit und Geld.
Weitere Informationen zum aktuellen Angebot an Zusatzqualifikationen an der Staatlichen Berufsschule 2 Passau finden Sie hier.
Einen Überblick über die bundesweit angebotenen Zusatzqualifikationen und duale Studiengänge finden Sie unter folgendem Link: https://www.bibb.de/ausbildungplus/de/