Arbeitsgebiet und berufliche Fähigkeiten Kaufleute im Einzelhandel repräsentieren ihr Einzelhandelsunternehmen in der Öffentlichkeit, führen Verkaufsgespräche kundenorientiert, betreuen Kunden im Servicebereich Kasse, sind für die Warenpräsentation zuständig, planen und führen Werbemaßnahmen durch, organisieren die Warenbeschaffung und nehmen Waren an, lagern und pflegen diese fachgerecht.
Sie erfassen Geschäftsprozesse, kontrollieren und steuern diese erfolgsorientiert, bereiten preispolitische Maßnahmen vor und setzen diese um. Sie sind in der Lage besondere Verkaufssituationen zu bewältigen.
Sie entwickeln Marketingkonzepte, die dazu geeignet sind, Kunden zu binden und neue Kunden zu gewinnen. Die Planung des Personaleinsatzes im Unternehmen gehört ebenso zu ihren Aufgaben wie auch die verantwortungsvolle Führung von Mitarbeitern. Sie sind in der Lage ein Einzelhandelsunternehmen zu leiten und den Erfordernissen der Zeit anzupassen.
Kaufleute im Einzelhandel sind wertvolle und gesuchte Mitarbeiter in sämtlichen Betriebsformen des Handels, wie Fachgeschäfte, Fachmärkte, Supermärkte, Discounter, Kaufhäuser, Warenhäuser, SB-Verbrauchermärkte und Tankstellen. Durch ihre fundierte Ausbildung ist es ihnen nach der Ausbildung möglich in Einzelhandelsunternehmen leitende Funktionen zu übernehmen. Der Berufsweg muss auch nicht im Angestelltenverhältnis enden. Die Auszubildenden im Einzelhandel sind die Selbständigen der Zukunft.
Voraussetzung Freude am Umgang mit Menschen ist Pflicht. Der gute Umgang mit Kundinnen, Kunden, Kollegen und Kolleginnen ist Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Tätigkeit als Kauffrau bzw. Kaufmann im Einzelhandel.
Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert im Ausbildungsberuf Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel drei Jahre. Bei entsprechender Vorbildung kann eine kürzere Ausbildungszeit vereinbart werden. Bei guten Leistungen während der Ausbildung ist eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung möglich.
Verkäuferinnen und Verkäufer repräsentieren ihr Einzelhandelsunternehmen in der Öffentlichkeit, führen Verkaufsgespräche kundenorientiert, betreuen Kunden im Servicebereich Kasse, sind für die Warenpräsentation zuständig, planen und führen Werbemaßnahmen durch, organisieren die Warenbeschaffung und nehmen Waren an, lagern und pflegen diese fachgerecht.
Sie erfassen Geschäftsprozesse und kontrollieren diese, bereiten preispolitische Maßnahmen vor und setzen diese um.
Sie sind in der Lage besondere Verkaufssituationen zu bewältigen.
Verkäufer und Verkäuferinnen sind wertvolle und gesuchte Mitarbeiter in sämtlichen Betriebsformen des Handels, wie Fachgeschäfte, Fachmärkte, Supermärkte, Discounter, Kaufhäuser, Warenhäuser, SB-Verbrauchermärkte, Tankstellen.
Durch ihre fundierte Ausbildung ist es ihnen bei guten Leistungen nach der Ausbildung möglich ein drittes Lehrjahr zu absolvieren und somit den Abschluss zur Kauffrau/zum Kaufmann im Einzelhandel zu erwerben.
Voraussetzung
Freude am Umgang mit Menschen ist Pflicht. Der gute Umgang mit Kunden und Kollegen ist Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Tätigkeit als Verkäufer*in.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung im Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin dauert zwei Jahre.
Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin kann für das 3. Ausbildungsjahr im Ausbildungsberuf Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel fortgesetzt werden.
Der Unterricht findet tageweise nach der Stundentafel statt. Die 10. Klassen haben somit jede Woche einen langen Schultag von 7.55 Uhr bis 15.45 Uhr und einen kurzen von 7.55 Uhr bis 12.45 Uhr. Die 11. und 12. Klassen haben wöchentlich einen Schultag von 7.55 Uhr bis 15.45 Uhr.
Stadt Passau Landkreis Passau ohne Stadt Pocking mit Ausnahme der Gemeindeteile Hartkirchen, Bärnau, Beham, Haar, Hund, Inzing, Kapfham, Oed, Reisting, Schnellham und Stadlöd (ehem. Gemeinde Hartkirchen) die Stadt Griesbach ohne die Gemeindeteile Afham, Amsham, Aunham, Baumgarten, Brennberg, Brimsmaier, Buchet, Eden, Edengrub, Einöden, Forsting, Furtner, Geisberg a. Wald, Grieskirchen, Großtrenk, Haag, Hager Höllthal, Hölzlmaier, Hub b. Griesbach, Hub b. Weng, Hubersberg, Hundsmaier, Karpfham, Katzham, Kleintrenk, Kurzholz, Lederbach, Maierhof, Moos, Niedermühle, Niederweng, Oberham, Parzham, Rottdobl, Sankt Wolfgang, Schildorn, Schwaim, Silber, Singham, Steina, Strengberg, Thal, Weghof, Weng und Winpeßl (ehem. Gemeinden Karpfham und Weng) ohne Markt Kößlarn ohne Markt Rotthalmünster ohne die Gemeinden Bad Füssing, Haarbach, Kirchham, Malching und Tettenweis die Gemeinde Ruhstorf a. d. Rott ohne die Gemeindeteile Ruhstorf a. d. Rott, Frimhöring, Heigerding, Hötzling, Holzhäuser, Kleeberg, Kühweid, Pillham, Rottersham, Rotthof, Trostling und Wehrhäuser mit den ehem. Gemeinden Eholfing, Hütting, Schmidham, Sulzbach a. Inn und die Gemeindeteile Eglsee, Anger und Krottenberg der ehem. Gemeinde Eglsee
a) Prüfungstermine Zwischenprüfung Verkäufer Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist gemäß § 43 Abs. 1 Ziffer 2 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Prüfung
schriftliche Prüfung
Prüfungszeit
Prüfungsbeginn
Herbst 2021
29. September 2021
90 Minuten
08:00 Uhr
Frühjahr 2022
30. März 2022
90 Minuten
08:00 Uhr
Herbst 2022
21. September 2022
90 Minuten
08:00 Uhr
Frühjahr 2023
01. März 2023
90 Minuten
08:00 Uhr
Abschlussprüfung Verkäufer, Teil 1 Kaufleute im Einzelhandel Die Abschlussprüfung beinhaltet schriftliche Prüfungsfächer sowie eine mündliche Prüfung.
Prüfungsinhalte: Gemäß § 9 der Verordnung erstreckt sich die Zwischenprüfung auf die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten zwölf Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Zeitpunkt laut AO: Die Zwischenprüfung soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Abschlussprüfung
Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Prüfungsverfahren
Punkte
Verkauf und Werbemaßnahmen
90 Minuten
Ungebunden
100
Warenwirtschaft und Kalkulation
60 Minuten
Gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar)
100
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten
Gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar)
100
Prüfungsinhalte: Gemäß § 12 der Verordnung erstreckt sich die Abschlussprüfung auf die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1 der Verordnung) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten entspricht.
Zeitpunkt laut AO: Die Abschlussprüfung soll am Ende der Berufsausbildung durchgeführt werden. Organ. Einbindung: Abschlussprüfung
Fallbezogenes Fachgespräch
Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Prüfungsverfahren
Punkte
Fachgespräch in Wahlqualifikation
35 Minuten
Fachgespräch
100
c) Prüfungsordnung Kaufleute im Einzelhandel
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Prüfungsverfahren
Punkte
Verkauf und Werbemaßnahmen
90 Minuten
Ungebunden
100
Warenwirtschaft und Kalkulation
60 Minuten
Gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar)
100
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten
Gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar)
100
Prüfungsinhalte: Gemäß § 20 der Verordnung erstreckt sich Teil 1 der Abschlussprüfung auf die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2 der Verordnung) für die ersten 24 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Zeitpunkt laut AO: Die Teil 1-Prüfung soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Prüfungsverfahren
Punkte
Geschäftsprozesse im Einzelhandel
105 Minuten
Ungebunden
100
Prüfungsinhalte: Gemäß § 25 der Verordnung erstreckt sich die Abschlussprüfung auf die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2 der Verordnung) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Handelsfachwirt(in) > Akademie für Handel www.akademie-handel.de
Fachwirt(in) für Vertrieb im Einzelhandel www.akademie-handel.de
Ausbildereignungsprüfung (IHK)
Weiterbildung durch die IHK Passau - IHK-Akademie Die IHK bietet auf folgenden Seiten eine Suche für die aktuellen Weiterbildungsmöglichkeiten an: Weiterbildungssuche IHK Passau